TELEARZT Honorarvereinbarungen
Als Vergütung für die Versorgung Ihrer Patienten mit dem TELEARZT erhalten Sie ein Honorar pro PatientIn. Dieses erhalten Sie von teilnehmenden Kassen für jede die Einschreibebedingungen erfüllende PatientIn. Einzelheiten zur telemedizinischen Vergütung haben wir in folgender Übersicht für Sie zusammengestellt.
Bayern
Die Techniker (TK), HEK, KKH
Abrechnung: Besuch durch VERAH bei Einsatz telemedizinischer Ausstattung (1416)
32,00 € (max. 10 x pro Quartal)
Hessen
Die Techniker (TK)
Abrechnung: Besuch durch VERAH bei Einsatz telemedizinischer Ausstattung (1416)
32,00 € (max. 10 x pro Quartal)